Das BMBF bietet sehr gute Online-Informationen mit einigen Berechnungsbeispielen:
BMBF-Das neue BAföG
Allerdings sind die BAföG-Berechnungen sehr kompliziert. Daher unser Tipp: Wendet euch an das Studentenwerk der nächstgelegenen Hochschule. Dort berechnet man euch euren zu erwartenden BAföG-Anspruch an Hand der Einkommenssteuererklärung eurer Eltern vom vorletzten Jahr. Diese Berechnungen sind sehr zuverlässig und erlauben euch eine bessere Planung.
Adressen ''eures'' Studentenwerkes findet ihr unter www.studentenwerke.de oder hier
Anträge für das BAföG, das bei dem Studentenwerk der Hochschule, an der man studiert, beantragt werden muss, gibt es hier:
BAföG-Anträge
Höhe des BAföG für Studierende an Hochschulen (Stand Oktober 2010)
wohnt bei den Eltern |
eigene Wohnung |
|
Grundbetrag |
373 |
373 |
Mietzuschlag |
49 |
224 |
KV-Zuschlag |
62 |
62 |
PV-Zuschlag |
11 |
11 |
Möglicher Höchstbetrag |
495 |
670 |
Rückzahlung des BAföG
Das BAföG, das ihr während eures Studiums bekommt, müsst ihr nach eurem Studium wieder zurückzahlen. Die Obergrenze liegt allerdings bei nur 50%. Das bedeutet, ihr müßt maximal die Hälfte eures erhaltenen Geldes zurück erstatten. Die Rückzahlung ist dabei auf maximal 10.000 begrenzt und beginnt fünf Jahre nach eurem Studienende.
Es muss auch nicht in jedem Fall zurück bezahlt werden. Ihr könnt den Betrag auch stunden, wenn euer Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Das Geld wird vierteljährlich in Raten von 315 zurück bezahlt. Wenn ihr es schafft, alles in einem Betrag zurück zu zahlen, erhaltet ihr einen Nachlass von 50 %. Daneben gibt es noch weitere NAchlassregelungen, die im Gesetz festgehalten sind: Merkblatt zur Rückzahlung